Lesermeinungen/Forum

TSV Timelkam wurde im Sommer 2002 OÖ-Landesmeister im Herren-Mannschaftsbewerb
und stieg somit zur Bundesliga auf, wo heldenhaft der letzte Steherplatz erkämpft wurde,
durch ungeheuerliche Schiri- und Sportgerichts-Vorgänge daraus jedoch
eine Disqualifikation konstruiert wurde.

TSV Timelkam schuldlos verurteilt

Nachstehend die vollständige Schilderung, die vom Aktiven Andreas Leitner
am 17.4.2003 übermittelt wurde:

Lieber Hans Hofer!
Bezugnehmend auf unser heutiges Gespräch erlaube ich mir hiermit
als Mannschaftsführer der Mannschaft 1 der Stockschützen des TSV Timelkam
unseren, in der Geschichte des Sportes und des Sportgerichtes wohl einmaligen Fall
hiermit zu schildern und ersuche Dich um entsprechende Veröffentlichung.

Erstmals in der Geschichte unseres Vereines wurde unsere Mannschaft 1
am 15. Juni 2002 in Peuerbach oberösterreichischer Landesmeister und qualifizierte
sich damit für die, eine Woche später stattfindende, Bundesligameisterschaft in Wien.
Dieser Wettbewerb wurde in zwei aufeinanderfolgenden Tagen (Samstag, Sonntag)
bei 30° C Außentemperatur auf einer - mit einer Blechkonstruktion geschlossenen -
Betonunterlage ausgetragen.
Entsprechend schwer waren daher die Bedingungen für alle Aktiven.
Einer unserer Spieler (Hr. Siegfried Beitl) beherrscht jedoch die sogenannte
"Wabbeltechnik", die es ihm ermöglicht, trotz der in der Albert-Schultz-Halle
herrschenden Hitze und der damit verbundenen Zähigkeit des Belages, auch eine
entsprechende Laufsohle zu verwenden. Dies führte vermutlich den verantwortlichen
Schiedrichter zu der Ansicht, der Stock habe ein abnormes Verhalten gezeigt,
was zur Folge hatte, daß der Schiedsrichter nach dem ersten Wettkampftag unserem
Hrn.Beitl den Stock entzog und einbehielt.

An dieser Stelle sei noch erwähnt, daß der besagte Stock ein Leihgerät eines
in Timelkam angesiedelten Zweitvereines war.
Hr. Beitl war in früheren Jahren bei diesem Verein aktiv und hatte während
dieser Zeit diesen Stock – der seiner Wabbeltechnik zugute kommt – im Einsatz.
Da dieser Stock jedoch schon älteren Baujahres (aber selbstverständlich erlaubt
und zugelassen) war, übergaben wir diesen Stock vor Beginn des Wettbewerbes
dem uns durchaus kompetent wirkenden Schiedsrichter mit der Bitte, den Stock
einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.
Hätte das Stockgehäuse nicht den Richtlinien entsprochen, hätten wir
unser Ersatzmaterial zum Einsatz bringen können. Dies wurde jedoch nicht notwendig,
da der Schiedsrichter nach sorgfältiger Kontrolle (davon gehen wir aus) das Stockgehäuse
für in Ordnung befunden retournierte.

Nachdem jedoch nun der Stock einbehalten wurde, waren wir am zweiten Wettkampftag
gezwungen, unser Ersatzgerät zu verwenden.
Am Ende eines anstregenden und nervenaufreibenden Wochenendes erreichten wir
schlußendlich unser sportliches Ziel – den Klassenerhalt.

Das Stockgehäuse jedoch wurde vom Schiedsrichter bzw. Veranstalter regelkonform
an die zuständige Prüfstelle der IFE nach Neustadt a.d.Donau z.H. Hr.Max Moritz geschickt.
Hr.Max Moritz hatte nun die Aufgabe, den Stock auf etwaige Manipulationen
bzw. Unregelmäßigkeiten und Regelwidrigkeiten zu prüfen. zerschnitt Hr. Moritz das Stockgehäuse.
Dabei wurde sichtbar, daß die Zwischenplatte im Stockgehäuse mit einem Silikonkleber
befestigt wurde. Nun ist Silikon als Kleber der Zwischenplatte lt. IFE-Herstellerrichtlinien
nicht vorgesehen und auch nicht erlaubt.
Nach Rücksprache mit dem Hersteller des Stockkörpers, der Fa. Ladler in Graz, in der
auch dieser bestätigte, das Silikon angebracht und verwendet zu haben, war somit
unsere Unschuld bewiesen. Eine schriftliche Stellungnahme und Bestätigung
der Fa. Ladler liegt vor.

Einen eindeutigeren Sachverhalt als Grundlage einer Sportgerichtsverhandlung gab
und wird es auch in Zukunft nicht mehr geben. Dementsprechend optimistisch
fuhren wir zur ersten Verhandlung des Sportgerichtes nach Linz.
Unter dem Vorsitz von Hrn.Werner Spreitzer aus Wien ging diese Verhandlung über die Bühne.
Eben von demselben und seinen beiden Beisitzern, deren Namen mir nicht mehr bekannt sind,
wurden wir verurteilt und sollten aus der Bundesliga absteigen, obwohl wir eindeutig damit
argumentiert hatten, daß es uns nicht zugemutet werden kann, den Fehler im Inneren
des Stockgehäuses zu erkennen bzw. wir vor Beginn des Wettbewerbes dem Schiedsrichter
den Stock zur Überprüfung übergaben.
Darüberhinaus wurde der Spieler Siegfried Beitl mit einer dreimonatigen Sperre bestraft.
Die Begründung lautete wie folgt:
Es wurde uns bestätigt, nichts an dem Stockgehäuse manipuliert zu haben und daß für
die Anbringung des verbotenen Silikonklebers eindeutig die Fa. Ladler verantwortlich sei.
Weiters wurde uns zugestanden, daß weder wir noch sonst irgendjemand - ohne ein
Stockgehäuse zu zerlegen - ersehen oder erkennen kann, welcher Kleber sich im Inneren
eines Stockgehäuses befindet.
Dennoch wurden wir wie o.a. mit der Begründung verurteilt, einen regelwidrigen Stockkörper
im Einsatz gehabt und dadurch ein Sportvergehen begangen zu haben.

Wie vor den Kopf gestoßen und deprimiert erhielten wir dann auch das schriftliche Urteil.
Nicht fehlen durfte darin natürlich auch die Kostenaufstellung (Telefonkosten,
Reisekosten, etc. in Höhe von EUR 423,89 – zwei "Herren" reisten ja aus der Steiermark und
einer aus Wien zur Verhandlung an) und der Hinweis auf die Möglichkeit der Berufung.
Im Glauben an die Gerechtigkeit nahmen wir selbstverständlich diese Gelegenheit wahr.
Nicht jedoch ohne vorher die Berufungsgebühr von EUR 145,-- an den Finanzreferenten
des BÖE Hrn. Reisenhofer zu überweisen. Pikanterie am Rande: Hr. Reisenhofer war auch
offizieller Vertreter des B(und)Ö(sterreichischer)E(Eis- und Stocksportler) bei
der leidigen Bundesliga in Wien...

Am 20.09.2002 wurden wir wiederum nach Linz zur Verhandlung des Berufungssportgerichtes
geladen. Mit dem begründeten Optimismus brachten wir unsere Einwände gegen
das Ersturteil vor. Unter anderem, daß es niemand zuzumuten sei, zu erkennen, welcher Kleber
sich im Inneren eines Stockkörpers befindet und vieles mehr.
Nachdem wir zur Beratung des Berufungssportgerichtes den Verhandlungssaal
verlassen mußten, kehrten wir nach längerer Unterbrechung zur Urteilsververkündung in den
Gerichtssaal zurück. Und wir glaubten wiederum unseren Ohren nicht zu trauen.
Das Berufungssportgericht (Vorsitzender: Hr. Hannes Maurer, 1. Beisitzer: Robert Ulrich,
2. Beisitzer: Josef Harrich) bestätigte das Urteil des 1. Sportgerichtes.

Wiederum ging uns das Urteil auch in schriftlicher Form zu.
Selbstverständlich mit dem sanften Hinweis, die aufgelisteten Verfahrenskosten
von EUR 214,08 zu begleichen. Weiters wurde uns in der Rechtsmittelbelehrung eingeräumt,
als letzte Instanz sozusagen, ein Gnadengesuch an den Präsidenten zu richten.
Dies widerstrebte uns anfangs sehr, da wir für etwas um Gnade bitten sollten, wofür
wir absolut nicht verantwortlich sind.
Da wir aber für uns keine andere Möglichkeit sahen, zu einem positiven Ende zu gelangen,
ersuchten wir in schriftlicher Form um Gnade beim Präsidenten des BÖE.
Dieses Gnadengesuch wurde in einer Vorstandssitzung des Präsidiums behandelt und
wiederum abgelehnt. Diesmal lautete die Begründung, der Antragsteller hätte
die Gnadengesuchsgebühr in der Höhe von EUR 60,-- nicht rechtzeitig einbezahlt.
Nun ist es üblicherweise so, daß man zumindest eine Kontonummer bzw. einen Hinweis erhält,
wohin man diese Gnadengesuchsgebühr überweisen sollte.
In der schriftlichen Entscheidung des Berufungssportgerichtes war aber weder eine
Kontonummer noch ein Erlagschein beigelegt.
Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen wurde uns gesagt, um diese Dinge hätten
wir uns zu kümmern gehabt. Es täte Ihnen sehr leid, aber eine Nachreichung der Gebühr
kommt nicht mehr in Frage und man könnte nichts mehr für uns tun.
Dennoch versuchten wir beim Präsidenten des BÖE, Hrn. BR Dr. Vinzenz Liechtenstein,
Hilfe zu bekommen und vielleicht doch noch das Unmögliche möglich zu machen.
Nach dessen mehrmaliger Zusage, sich für ein positives (für den TSV Timelkam) Ende
in dieser Sache einzusetzen, stellte sich letztendlich heraus, daß der Herr Bundesrat
scheinbar keinen Einfluß in die operativen Geschäfte des BÖE hat und es ihm somit
unmöglich war, uns noch zu helfen. Die Entscheidungsträger sind
der geschäftsführende Präsident (Hr. Telsnig) und der entsprechende Vorstand.

Weitere Hilfe seitens des Bezirks- bzw. OÖ-Landesverbandes war aus
verschiedenen Gründen nur bedingt möglich.
Nähere Erläuterungen über das Warum und Wieso möchte ich mir an dieser Stelle ersparen.
Unterstützung unseres Dachverbandes (ASVÖ) hätten wir bestenfalls vom
OÖ-Fachwart für Stocksport zu erwarten gehabt, der bei Bekanntwerden des Sachverhaltes
uns seine Hilfe zusagte. Doch im österreichische Dachverband konnten wir auf niemanden
zählen, ist doch dessen Präsident der bereits mehrmals erwähnte Hr. Reisenhofer ...

So standen wir als "kleiner" aber doch erfolgreicher TSV Timelkam im Kampf
um die Gerechtigkeit einem mehr oder weniger übermächtigen BÖE samt seinen Gremien
gegenüber und verloren nicht nur den Klassenerhalt zur Bundesliga und einige
tausend Euro (hatten für die Bundesliga einen Sponsor) sondern auch den Glauben
an die Gerechtigkeit im österr. Stocksport.
Nach Rücksprache mit zivilen Rechtsberatern wurden wir schon mehrmals ermutigt,
eine Zivilrechtsklage auf Schadenersatz gegen den BÖE einzureichen, da die Sachlage
größtmögliche Erfolgsaussichten verspräche. Ich denke, jeder Rechtsanwalt
würde sich freuen, einen derart eindeutigen Fall übernehmen zu dürfen.

Mir persönlich ist es jedoch primär ein Anliegen die Sportöffentlichkeit über
diesen Fall und das Vorgehen im Stocksport zu informieren.
Ist meine Mannschaft meines Wissens doch der einzige Angeklagte, der nachweislich
unschuldig verurteilt wurde.
Und das darf in einem Rechtsstaat nicht sein.

Andreas Leitner
(Mannschaftsführer Stockschützen TSV Timelkam)
Thomas-Bernhard-Str. 8
4850 Timelkam
Tel.: 07672/93408.